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Kunst- und Kulturprojekte

Im Rahmen der kulturellen Projektförderung fördert die Friedensstadt Osnabrück Kulturveranstaltungen, Kulturprojekte, Ausstellungen oder Kunstwerke und Installationen mit finanziellen Mitteln. Die Stadt möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln. Kulturschaffende wie freie Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge stellen.

Für die Förderung von Projekten gibt es zwei Antragsrunden. Die Frist der ersten Antragsrunde endet am 1. März. Im Rahmen der zweiten Runde mit Frist zum 15. September werden weitere Projekte gefördert sofern Restmittel aus der ersten Runde zur Verfügung stehen.

Die Vorhaben sollten im Stadtgebiet Osnabrück verwirklicht werden. Anträge können abweichend davon auch von Osnabrücker Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren oder Kulturschaffenden gestellt werden, die ein Projekt außerhalb Osnabrücks planen, wenn von einer positiven Wirkung für die Stadt Osnabrück auszugehen ist. Die Vergabe der Fördermittel ist an Förderrichtlinien gebunden. Die Entscheidungen werden durch Jurys begleitet.

Beratung bei der Antragstellung zur Projektförderung im städtischen Fachbereich Kultur:

Marius Kolkmeyer unter der Telefonnummer 0541 323-2228 oder per E-Mail unter kolkmeyer(at)osnabrueck.de

Melissa Al Hajji unter der Telefonnummer 0541 323-4969 oder per E-Mail unter alhajji(at)osnabrueck.de

 

Die Anträge können auf den Seiten des ServicePortals heruntergeladen werden.

Zuschussanträge für Projekte im Jahr 2024 bitte bis zum 1. März 2024 im Fachbereich Kultur einreichen!


Interkulturelle Projekte

Anträge zur Förderung von interkulturellen Projekten können von Vereinen, Initiativen sowie natürlichen und juristischen Personen an das Büro für Friedenskultur der Stadt Osnabrück gestellt werden. Die Vergabe der Projektmittel ist an Vergaberichtlinien gebunden, die seit dem 19. März 2002 wirksam sind. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die in der Friedensstadt Osnabrück durchgeführt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Angebot, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gefördert werden können
  • gewerbliche Angebote
  • allgemeine Feiern wie Grillfeste u.a.
  • religiöse und parteipolitische Vereinsaktivitäten
  • Zuschüsse für laufende oder einmalige Kosten der Vereinslokale (z.B. Miete, Heizung, Telefon)

Der Projektförderantrag ist schriftlich oder digital an das Büro für Friedenskultur der Stadt Osnabrück zu richten. Er soll Auskunft über die Ziele des Projektes, die Zielgruppen, evtl. weitere Kooperationspartner geben und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Dabei ist darauf zu achten, dass die beantragten Zuschüsse in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen. In der Regel sollten mindestens 25 % der Kosten durch finanzielle Eigenmittel, weitere Fördermittel bzw. durch Eigenleistung des Vereins (z.B. ehrenamtliche Organisation des Projektes) gedeckt sind.

Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dieser einen Bericht über das Projekt und eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten enthält. Gegebenenfalls sind dem Büro für Friedenskultur sämtliche Belege zur Prüfung vorzulegen.

Bei der Antragsstellung und Fragen zur Projektförderung berät das Team Büro für Friedenskultur unter Telefon 0541 323-2322 oder E-Mail friedenskultur(at)osnabrueck.de.

www.osnabrueck.de/kultur­foerderung/projekt­foerderung-interkultureller-projekte